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§ 17 Einreihung in die einzelnen Modellfunktionen (Zugangsverordnung)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2020

7. Abschnitt

Berufsfamilie Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)

§ 17

IKT Support

(1) Voraussetzung für die Einreihung in die Modellfunktion „IKT Support“ ist eine fachlich einschlägige Lehrabschlussprüfung oder ein fachlich einschlägiger Fachschulabschluss.

(2) Die in Abs. 1 genannten Voraussetzungen können durch einen Pflichtschulabschluss und eine mindestens dreijährige fachlich einschlägige Tätigkeit im IKT - Bereich ersetzt werden.

23.12.2019

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