vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 7 Landwirtschaftliche Fachschul-Lehrpläneverordnung 2017

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.9.2017

2. Abschnitt

Lehrpläne für die Landwirtschaftlichen Fachschulen

§ 7

Bildungsziel der Landwirtschaftlichen Fachschule

Die Landwirtschaftliche Fachschule hat die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler auf die selbständige Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes und auf die Ausübung einer sonstigen verantwortlichen Tätigkeit in der Landwirtschaft oder einem ihrer Sondergebiete durch Vermittlung von Fachkenntnissen und Fertigkeiten vorzubereiten und die Allgemeinbildung zu erweitern und zu vertiefen.

21.12.2017

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte