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§ 10 Landwirtschaftliche Fachschul-Lehrpläneverordnung 2017

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.9.2017

§ 10

Lehrfächerzuteilung

Bei der Lehrfächerzuteilung ist darauf zu achten, dass nach Möglichkeit dieselbe Fachlehrkraft den Unterricht aufsteigend durch alle Schulstufen führt.

21.12.2017

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