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Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre ab 2018

Aktuelle FassungIn Kraft seit 07.12.2022

§ 0 Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre ab 2018

Bundesland

Burgenland

Kurztitel

Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre ab 2018

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 69/2017 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 106/2022

Typ

Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

07.12.2022

Index

5300 Erwachsenenbildung, Volksbildung

Langtitel

Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 13. Dezember 2017 betreffend die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre ab 2018

StF: LGBl. Nr. 69/2017

Änderung

LGBl. Nr. 106/2022

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 34, 35 und 81 L-VG wird nachstehende Vereinbarung kundgemacht:

VEREINBARUNG

gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre ab 2018

Der Bund - vertreten durch die Bundesregierung - und die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien - jeweils vertreten durch den Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau - im Folgenden Vertragsparteien genannt - sind übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG nachstehende Vereinbarung zu schließen:

Im RIS seit

30.12.2022

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2026

Gesetzesnummer

20001152

Dokumentnummer

LBG40025263

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