§ 0 Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre ab 2018
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre ab 2018
Kundmachungsorgan
LGBl.Nr. 69/2017 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 106/2022
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
07.12.2022
Index
5300 Erwachsenenbildung, Volksbildung
Langtitel
Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 13. Dezember 2017 betreffend die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre ab 2018
StF: LGBl. Nr. 69/2017
Änderung
LGBl. Nr. 106/2022
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 34, 35 und 81 L-VG wird nachstehende Vereinbarung kundgemacht:
VEREINBARUNG
gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre ab 2018
Der Bund - vertreten durch die Bundesregierung - und die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien - jeweils vertreten durch den Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau - im Folgenden Vertragsparteien genannt - sind übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG nachstehende Vereinbarung zu schließen:
Im RIS seit
30.12.2022
Zuletzt aktualisiert am
08.04.2026
Gesetzesnummer
20001152
Dokumentnummer
LBG40025263
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