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Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2015

§ 0 Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017

Bundesland

Burgenland

Kurztitel

Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 15/2015

Inkrafttretensdatum

01.01.2015

Langtitel

Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 13. März 2015 betreffend die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017

StF: LGBl. Nr. 15/2015

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 34, 35 und 81 L-VG wird nachstehende Vereinbarung kundgemacht:

VEREINBARUNG

gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung
von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen
zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017

Der Bund - vertreten durch die Bundesregierung - und die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien - jeweils vertreten durch den Landeshauptmann - im Folgenden Vertragsparteien genannt - sind übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG nachstehende Vereinbarung zu schließen:

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