§ 0 Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017
Kundmachungsorgan
LGBl.Nr. 15/2015
Inkrafttretensdatum
01.01.2015
Langtitel
Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 13. März 2015 betreffend die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017
StF: LGBl. Nr. 15/2015
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 34, 35 und 81 L-VG wird nachstehende Vereinbarung kundgemacht:
VEREINBARUNG
gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung
von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen
zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017
Der Bund - vertreten durch die Bundesregierung - und die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien - jeweils vertreten durch den Landeshauptmann - im Folgenden Vertragsparteien genannt - sind übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG nachstehende Vereinbarung zu schließen:
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