Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über das Inverkehrbringen von Kleinfeuerungen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen und Blockheizkraftwerken, LGBl. Nr. 70/2012, tritt für das Land Steiermark gemäß Art. 27 Abs. 2 der genannten Vereinbarung am 18. Juli 2013 in Kraft.
14.08.2013
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