§ 0 Konsultationsmechanismus und künftiger Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Konsultationsmechanismus und künftiger Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften
Kundmachungsorgan
LGBl.Nr. 2/1999
Inkrafttretensdatum
15.01.1999
Langtitel
Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 18. Jänner 1999 betreffend die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften
StF: LGBl. Nr. 2/1999
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 34, 35 und 83 L-VG wird nachstehende Vereinbarung kundgemacht:
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die Länder
Burgenland,
Kärnten,
Niederösterreich,
Oberösterreich,
Salzburg,
Steiermark,
Tirol,
Vorarlberg und
Wien,
jeweils vertreten durch den Landeshauptmann,
sowie die Gemeinden, vertreten durch den Österreichischen Gemeindebund und den Österreichischen Städtebund,
sind - gestützt auf das Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes -
übereingekommen, die nachstehende Vereinbarung zu schließen:
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