§ 0 Förderung von Lehrgängen für Erwachsene
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Förderung von Lehrgängen für Erwachsene
Kundmachungsorgan
LGBl.Nr. 31/2012
Inkrafttretensdatum
01.01.2012
Langtitel
Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 2. Mai 2012 betreffend die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Lehrgängen für Erwachsene im Bereich Basisbildung/Grundkompetenzen sowie von Lehrgängen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses
StF: LGBl. Nr. 31/2012
Präambel/Promulgationsklausel
Gemäß Art. 34, 35 und 81 L-VG wird nachstehende Vereinbarung kundgemacht:
VEREINBARUNG
gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung
von Lehrgängen für Erwachsene im Bereich Basisbildung/Grundkompetenzen
sowie von Lehrgängen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses
Der Bund - vertreten durch die Bundesregierung - und die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien - jeweils vertreten durch den Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau - im Folgenden Vertragsparteien genannt - sind übereingekommen, gemäß Art. 15a des Bundes-Verfassungsgesetzes nachstehende Vereinbarung zu schließen:
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