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Förderung von Lehrgängen für Erwachsene

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2012

§ 0 Förderung von Lehrgängen für Erwachsene

Bundesland

Burgenland

Kurztitel

Förderung von Lehrgängen für Erwachsene

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 31/2012

Inkrafttretensdatum

01.01.2012

Langtitel

Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 2. Mai 2012 betreffend die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Lehrgängen für Erwachsene im Bereich Basisbildung/Grundkompetenzen sowie von Lehrgängen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses

StF: LGBl. Nr. 31/2012

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Art. 34, 35 und 81 L-VG wird nachstehende Vereinbarung kundgemacht:

VEREINBARUNG

gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung
von Lehrgängen für Erwachsene im Bereich Basisbildung/Grundkompetenzen
sowie von Lehrgängen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses

Der Bund - vertreten durch die Bundesregierung - und die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien - jeweils vertreten durch den Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau - im Folgenden Vertragsparteien genannt - sind übereingekommen, gemäß Art. 15a des Bundes-Verfassungsgesetzes nachstehende Vereinbarung zu schließen:

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