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Artikel 13 Umsetzung der Richtlinie 2006/32/EG über Endenergieeffizienz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.2.2011

Artikel 13

Geltungsdauer, Kündigung

Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Vertragspartei kann die Vereinbarung jederzeit schriftlich kündigen. Die Kündigung wird sechs Monate nach Ablauf des Tages, an dem sie beim Bundeskanzleramt einlangt, wirksam. Die Vereinbarung bleibt für die übrigen Vertragsparteien weiter in Kraft.

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