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Artikel 12 Marktüberwachung von Bauprodukten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.12.2010

Artikel 12

Überprüfung und Bewertung der Marktüberwachungsmaßnahmen

Zur Überprüfung und Bewertung der Marktüberwachungsmaßnahmen hat das Österreichische Institut für Bautechnik einen jährlichen Tätigkeitsbericht zu erstellen und den Vertragsparteien zukommen zu lassen.

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