Artikel 12
Überprüfung und Bewertung der Marktüberwachungsmaßnahmen
Zur Überprüfung und Bewertung der Marktüberwachungsmaßnahmen hat das Österreichische Institut für Bautechnik einen jährlichen Tätigkeitsbericht zu erstellen und den Vertragsparteien zukommen zu lassen.
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