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Artikel 2 Institutionelles Kinderbetreuungsangebot, frühe sprachliche Förderung, bundesweiter vorschulischer Bildungsplan

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2008

Artikel 2

Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots

Die Vertragsparteien kommen überein, im jeweiligen Zuständigkeitsbereich die geeigneten Maßnahmen zu treffen, um das Barcelona-Ziel der Europäischen Union für die Kinderbetreuung anzustreben, wobei ganztägige und mit der Vollbeschäftigung der Eltern vereinbare Kinderbetreuung besonders gefördert wird.

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