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LKF-Gebühren, Pflegegebühren und weitere Entgelte sowie Kostenbeitrag an den öffentlichen Krankenanstalten, Festsetzung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2008

Laut LGBl. Nr. 58/2009: § 7. (1) § 1 und §§ 3 bis 6 treten mit 1. Jänner 2009 in Kraft. Gleichzeitig treten § 1 und §§ 3 bis 7 der Verordnung über die Festsetzung der LKF-Gebühren, der Pflegegebühren und weiteren Entgelte sowie des Kostenbeitrags an den öffentlichen Krankenanstalten im Burgenland, LGBl. Nr. 46/2008, außer Kraft; sie sind jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1. Jänner 2009 ereignet haben. (2) § 2 tritt mit 1. Mai 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt § 2 der Verordnung über die Festsetzung der LKF-Gebühren, der Pflegegebühren und weiteren Entgelte sowie des Kostenbeitrags an den öffentlichen Krankenanstalten im Burgenland, LGBl. Nr. 46/2008, außer Kraft; er ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1. Mai 2009 ereignet haben.

§ 0 LKF-Gebühren, Pflegegebühren und weitere Entgelte sowie Kostenbeitrag an den öffentlichen Krankenanstalten, Festsetzung

Bundesland

Burgenland

Kurztitel

LKF-Gebühren, Pflegegebühren und weitere Entgelte sowie

Kostenbeitrag an den öffentlichen Krankenanstalten, Festsetzung

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 46/2008

Inkrafttretensdatum

01.01.2008

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 22. April 2008 über die Festsetzung der LKF-Gebühren, der Pflegegebühren und weiteren Entgelte sowie des Kostenbeitrags an den öffentlichen Krankenanstalten im Burgenland

StF: LGBl. Nr. 46/2008

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 56 bis 58 und 60 des Burgenländischen Krankenanstaltengesetzes 2000, LGBl. Nr. 52, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 82/2005, wird verordnet:

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