§ 5
Die bisher übliche landwirtschaftliche Nutzung und die rechtmäßige Ausübung der Jagd sind erlaubt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 5
Die bisher übliche landwirtschaftliche Nutzung und die rechtmäßige Ausübung der Jagd sind erlaubt.
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