vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Übertragung der Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.1987

§ 0 Übertragung der Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung

Bundesland

Burgenland

Kurztitel

Übertragung der Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 34/1987

Inkrafttretensdatum

01.07.1987

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 17. Juni 1987, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung übertragen wird

StF: LGBl. Nr. 34/1987

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Antrag der Gemeinden Marz, Sieggraben, Riedlingsdorf und Wiesfleck wird im Interesse der einfacheren Vollziehung des Gemeindebedienstetengesetzes 1971, LGBl. Nr. 13/1972, gem. § 51 Abs. 4 der Bgld. Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, verordnet:

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte