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Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1981

§ 0 Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung

Bundesland

Burgenland

Kurztitel

Übertragung der Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 54/1981

Inkrafttretensdatum

01.12.1981

Langtitel

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 2. Dezember 1981, mit der die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches einzelner Gemeinden auf die Landesregierung übertragen wird

StF: LGBl. Nr. 54/1981

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Antrag der Gemeinden Rudersdorf, Deutsch-Kaltenbrunn, Unterwart und Oberdorf im Burgenland wird im Interesse der einfacheren Vollziehung des Gemeindebedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 13/1972, gem. § 51 Abs. 4 der Bgld. Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, verordnet:

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