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§ 3 Trennung der Gemeinde Siegendorf im Burgenland

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1992

§ 3

Vermögensauseinandersetzung

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Siegendorf im Burgenland am 12. Juli 1991 beschlossene vollständige Übereinkommen.

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