§ 3
Vermögensauseinandersetzung
Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Sankt Michael im Burgenland am 11. Juni 1992 beschlossene vollständige Übereinkommen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
