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§ 3 Trennung der Gemeinde Sankt Michael im Burgenland

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1993

§ 3

Vermögensauseinandersetzung

Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bildet das vom Gemeinderat der Stammgemeinde Sankt Michael im Burgenland am 11. Juni 1992 beschlossene vollständige Übereinkommen.

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