vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1 Eisenbahnzufahrtsstraße in Stoob, Auflassung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 05.12.2002

§ 1

Die Eisenbahnzufahrtsstraße Nr. 630 in Stoob, die von der Fabriksstraße abzweigt und bis zur Rampe des Gütermagazines des Bahnhofes Stoob führt, wird als Eisenbahnzufahrtsstraße aufgelassen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte