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Artikel 1 Gemeinsame Beurteilung von Baustoffen, Bauteilen und Bauweisen (Bauarten), Aufhebung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.1.1997

Artikel 1

Gegenstand der Vereinbarung

Die Vertragsparteien kommen überein, die am 31. Mai 1979 unterzeichnete und gemäß ihrem Art. 8 am 1. September 1979 in Kraft getretene Vereinbarung über die gemeinsame Beurteilung von Baustoffen, Bauteilen und Bauweisen (Bauarten) einvernehmlich aufzuheben.

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