§ 3
Nichtöffentlichkeit
Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich. Der Beirat kann beschließen, daß über seine Beratungen und die diesen zugrundeliegenden Unterlagen Vertraulichkeit zu bewahren ist.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
