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Anlage 1 Gemeinsame Maßnahmen für pflegebedürftige Personen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1994

Anlage A

Leistungskatalog und Qualitätskriterien für

die ambulanten, teilstationären und stationären

Dienste

1. Leistungskatalog (Arten der Dienste)

1.1 Betreuungsdienst z. B.

1.2 Therapeutische Dienste/Rehabilitationsmöglichkeiten z. B.

1.3 Dienste und Einrichtungen zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen

1.4 Hilfsmittelverleih für die häusliche Versorgung

1.5 Beratungsdienste

1.6 Kurzzeitpflegeeinrichtungen

1.7 Sonderwohnformen z. B.

Länderspezifische Gegebenheiten sind in den Bedarfs- und Entwicklungsplänen der Länder zu berücksichtigen. Abweichungen von den Mindeststandards sind dann möglich, wenn aufgrund der örtlichen und regionalen Strukturen kein Bedarf gegeben ist.

  1. 2. Qualitätskriterien

2.1 Qualitätskriterien für den offenen Bereich

2.2 Qualitätskriterien für Heime (Neu- und Zubauten)

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