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Mitwirkungsrechte der Länder und Gemeinden in Angelegenheiten der europäischen Integration

Aktuelle FassungIn Kraft seit 26.12.1992

§ 0 Mitwirkungsrechte der Länder und Gemeinden in Angelegenheiten der europäischen Integration

Bundesland

Burgenland

Kurztitel

Mitwirkungsrechte der Länder und Gemeinden in Angelegenheiten der europäischen Integration

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 3/1993

Inkrafttretensdatum

26.12.1992

Langtitel

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die Mitwirkungsrechte der Länder und Gemeinden in Angelegenheiten der europäischen Integration

StF: LGBl. Nr. 3/1993

Präambel/Promulgationsklausel

Der Abschluß der nachstehenden Vereinbarung wird zur Kenntnis genommen.

Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung

und die Länder

Burgenland,

Kärnten,

Niederösterreich,

Oberösterreich,

Salzburg,

Steiermark,

Tirol,

Vorarlberg und Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann - im folgenden Vertragsparteien genannt -, sind übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:

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