§ 0 Mitwirkungsrechte der Länder und Gemeinden in Angelegenheiten der europäischen Integration
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Mitwirkungsrechte der Länder und Gemeinden in Angelegenheiten der europäischen Integration
Kundmachungsorgan
LGBl.Nr. 3/1993
Inkrafttretensdatum
26.12.1992
Langtitel
Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die Mitwirkungsrechte der Länder und Gemeinden in Angelegenheiten der europäischen Integration
StF: LGBl. Nr. 3/1993
Präambel/Promulgationsklausel
Der Abschluß der nachstehenden Vereinbarung wird zur Kenntnis genommen.
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung
und die Länder
Burgenland,
Kärnten,
Niederösterreich,
Oberösterreich,
Salzburg,
Steiermark,
Tirol,
Vorarlberg und Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann - im folgenden Vertragsparteien genannt -, sind übereingekommen, gemäß Art. 15a B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:
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