LGBl. Nr. 54/2025
§ 28d
Datenschutzbelehrung
Alle Landtagsabgeordneten sind nachweislich über die einschlägigen datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten sowie über die Folgen einer Verletzung von Datenschutzvorschriften zu belehren.
21.07.2025
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