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§ 28d Geschäftsordnung des Burgenländischen Landtages

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2025

LGBl. Nr. 54/2025

§ 28d

Datenschutzbelehrung

Alle Landtagsabgeordneten sind nachweislich über die einschlägigen datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten sowie über die Folgen einer Verletzung von Datenschutzvorschriften zu belehren.

21.07.2025

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