I. Einberufung und Bildung des Landtages
§ 1
Aufgaben des Landtages
Der Landtag übt die Gesetzgebung des Landes aus und wirkt an der Vollziehung nach Maßgabe der Landesverfassung mit.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
I. Einberufung und Bildung des Landtages
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Aufgaben des Landtages
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