§ 0 Flächenmäßige Beschränkung des Weinbaues sowie die Errichtung einer gemeinsamen Weinbaukommission der Länder
Bundesland
Burgenland
Kurztitel
Flächenmäßige Beschränkung des Weinbaues sowie die Errichtung einer gemeinsamen Weinbaukommission der Länder
Kundmachungsorgan
LGBl.Nr. 31/1980
Typ
Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
26.08.1980
Index
6150 Weinbau
Langtitel
Kundmachung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 26. 9. 1980 betreffend den Abschluß einer Vereinbarung gem. Art. 15 a B-VG zwischen den Ländern Niederösterreich und Burgenland über die flächenmäßige Beschränkung des Weinbaues sowie die Errichtung einer gemeinsamen Weinbaukommission der Länder
StF: LGBl. Nr. 31/1980
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Der Abschluß nachstehender Vereinbarung gem. Art. 15 a B-VG wird genehmigt:
Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG zwischen den Ländern Niederösterreich und Burgenland über die flächenmäßige Beschränkung des Weinbaues sowie die Errichtung einer gemeinsamen Weinbaukommission der Länder.
Im RIS seit
13.10.2011
Zuletzt aktualisiert am
05.02.2018
Gesetzesnummer
10000140
Dokumentnummer
LBG40012626
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
