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Artikel 12 Einrichtung der Gemeinsamen Filmbewertungskommission der Länder

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.9.1978

Artikel 12

Mitteilungen

Alle die Vereinbarung betreffenden Mitteilungen sind an die Verbindungsstelle der Bundesländer zu richten, die hievon unverzüglich alle Länder benachrichtigt.

Die Vereinbarung tritt gemäß Artikel 9 am 19. September 1978 in Kraft.

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