vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 2 Flächenwidmungsplan für die Gemeinde Müllendorf

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.7.1977

§ 2

Durch die Anlage (zeichnerische Darstellung des vereinfachten Flächenwidmungsplanes) wird festgelegt, welche Teile des Gemeindegebietes als Bauland (§ 14 des Raumplanungsgesetzes), welche als Verkehrsflächen (§ 15 des Raumplanungsgesetzes), welche als Grünland (§ 16 des Raumplanungsgesetzes) und welche als Vorbehaltsflächen (§ 17 des Raumplanungsgesetzes) gewidmet sind.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte