vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1 Form der Drucksorte für den Leichenpaß

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1972

§ 1

Die Form der für die Totenbeschau zu verwendenden Drucksorten (Behandlungsschein, Totenbeschaubefund) hat den in der Anlage 1 und 2 enthaltenen Mustern zu entsprechen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte