Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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Artikel 1 RID – Beförderung von bestimmten Stoffen der Klasse 5.1 Ziffer 27 c) in bestimmten Eisenbahnwagen
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27.2.1999 bis 30.04.2003 (BGBl. III Nr. 40/1999)
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