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Artikel 1 Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der A 10 Tauern Autobahn – Autobahnzubringer Hallein im Bereich der Stadtgemeinde Hallein

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.12.1998

Artikel 1

Der Autobahnzubringer Hallein im Zuge der A 10 Tauern Autobahn wird von km 0,73, das ist von der Einmündung des Zubringers in den künftigen Kreisverkehr bei der Bürgermeisterstraße bis zur Einbindung in die Halleiner Landesstraße als Bundesstraße aufgelassen.

Im einzelnen ist der als Bundesstraße aufgelassene Straßenteil aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Hallein aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 1 000 zu ersehen.

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2026

Gesetzesnummer

10012825

Dokumentnummer

NOR12158837

alte Dokumentnummer

N9199812925O

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