Artikel 1
Die Vereinbarung gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR über die Beförderung von Stoffen der Klasse 3 Ziffer 61c) in festverbundenen Tanks (Tankfahrzeuge), Aufsetztanks und Tankcontainern (BGBl. Nr. 652/1995) wurde von Belgien am 31. Jänner 1996 unterzeichnet.
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