Die Anschlußstelle Peggau der S 35 Brucker Schnellstraße wird im Bereich der Marktgemeinde Peggau wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt bei km 32,5 der S 35 Brucker Schnellstraße und stellt über ihre Zu- und Abfahrtsrampen die Verbindung zum untergeordneten Straßennetz her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsrampen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Peggau aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. SO-35-24 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.
§ 15
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Schlagworte
Zufahrtsrampe
Zuletzt aktualisiert am
27.04.2026
Gesetzesnummer
10012698
Dokumentnummer
NOR12157599
alte Dokumentnummer
N9199712635Y
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