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ADR - Freistellung selbstentzündlicher Stoffe der Klasse 4.2

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.10.1996

§ 0

ADR - Freistellung selbstentzündlicher Stoffe der Klasse 4.2

Kurztitel

ADR - Freistellung selbstentzündlicher Stoffe der Klasse 4.2

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 563/1996

Inkrafttretensdatum

16.10.1996

Langtitel

Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Vereinbarung nach Rn. 2010 des ADR über die Freistellung selbstentzündlicher Stoffe der Klasse 4.2 von den Vorschriften der Anlage A, wenn sie in bestimmten Verpackungsgrößen transportiert werden

StF: BGBl. Nr. 563/1996

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