§ 0
ADR - Freistellung selbstentzündlicher Stoffe der Klasse 4.2
Kurztitel
ADR - Freistellung selbstentzündlicher Stoffe der Klasse 4.2
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 563/1996
Inkrafttretensdatum
16.10.1996
Langtitel
Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Vereinbarung nach Rn. 2010 des ADR über die Freistellung selbstentzündlicher Stoffe der Klasse 4.2 von den Vorschriften der Anlage A, wenn sie in bestimmten Verpackungsgrößen transportiert werden
StF: BGBl. Nr. 563/1996
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