Rechtsnormen
Kundmachungen, Staatsverträge und Sonstiges
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Artikel 1 ADR – Beförderung von Batterien (gebraucht, beschädigt o. unbeschäd.)
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01.1.1995 bis 31.12.1996 (BGBl. Nr. 402/1995)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.