Artikel 21
AuthentischeFassungen
Das Original dieses Übereinkommens, dessen englische, französische und russische Fassungen gleichermaßen authentisch sind, ist beim Generalsekretär der Vereinten Nationen zu hinterlegen.
ZU URKUND DESSEN haben die für diesen Zweck gehörig bevollmächtigten Unterfertigten dieses Protokoll unterzeichnet.
GESCHEHEN zu Genf, am ersten Tag im Februar 1991.
Zuletzt aktualisiert am
27.08.2026
Gesetzesnummer
10012223
Dokumentnummer
NOR12153517
alte Dokumentnummer
N9199317280L
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