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Artikel 1 Auflassung eines Abschnittes der A 22 Donauufer Autobahn

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.4.1992

Artikel 1

Die Teile der Rampen 300 R von km 0,00 bis km 0,35 und 500 R von km 0,00 bis km 0,30 der Anschlußstelle Reichsbrücke der A 22 Donauufer Autobahn werden als Bundesstraße aufgelassen.

Im einzelnen sind die als Bundesstraße aufgelassenen Straßenteile (gelb ausgewiesen) aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten und beim Magistrat der Stadt Wien aufliegenden Planunterlagen (Lageplan im Maßstab 1:2000) zu ersehen.

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