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Artikel 1 ADR - Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen - Widerruf

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.9.1991

Artikel 1

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich und dem Verkehrsminister der Volksrepublik Polen nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern (BGBl. Nr. 180/1982) wurde mit Schreiben des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr Zl. 151.053/1-I/5-1990 vom 16. Juli 1990 seitens der Republik Österreich widerrufen.

Die für das ADR zuständige Behörde der Republik Polen hat am 16. Juli 1991 dem Widerruf zugestimmt; die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.

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