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Artikel 1 ADR - Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen - Widerruf

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.9.1990

Artikel 1

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich und dem Industrieminister des Königreiches Schweden nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern *1) wurde mit Schreiben des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 17. Juli 1990, Zl. 151.052/1-I/5-90, seitens der Republik Österreich widerrufen.

Die für das ADR zuständige Behörde Schwedens hat am 7. August 1990 dem Widerruf zugestimmt; die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 574/1980

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