Artikel 1
Nach Mitteilungen der Regierung der Vereinigten Staaten hat Vanuatu am 14. Jänner 1988 seine Annahmeurkunde zur Vereinbarung über den Durchflug im internationalen Fluglinienverkehr (BGBl. Nr. 46/1959, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 49/1987) hinterlegt.
Kanada hat seine mit Wirkung vom 12. November 1987 notifizierte Kündigung zurückgezogen und die Vereinbarung nunmehr mit Wirkung vom 10. November 1988 gekündigt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
