Namensänderung
§ 9
Wird der Name oder die Devise eines Fahrzeuges geändert, so wird die erforderliche Berichtigung in der im Eichschein dafür vorgesehenen Rubrik eingetragen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Namensänderung
§ 9
Wird der Name oder die Devise eines Fahrzeuges geändert, so wird die erforderliche Berichtigung in der im Eichschein dafür vorgesehenen Rubrik eingetragen.
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