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§ 2 Geschwindigkeitsbeschränkungen auf bestimmten Autobahnen zur Nachtzeit

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1989

§ 2

Rechtsvorschriften, mit denen geringere als die oben angeführten Fahrgeschwindigkeiten angeordnet werden, bleiben unberührt.

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