Artikel XII
Außerkrafttreten
Dieses Übereinkommen tritt außer Kraft, wenn die Zahl der Vertragsparteien zwölf Monate lang weniger als fünf beträgt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel XII
Außerkrafttreten
Dieses Übereinkommen tritt außer Kraft, wenn die Zahl der Vertragsparteien zwölf Monate lang weniger als fünf beträgt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)