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Abkommen zwischen Österreich und Portugal über die internationale Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.1987

§ 0

Abkommen zwischen Österreich und Portugal über die internationale Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Portugal über die internationale Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 115/1987

Typ

Vertrag – Portugal

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.04.1987

Unterzeichnungsdatum

18.04.1985

Index

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße

Langtitel

(Übersetzung)

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK PORTUGAL ÜBER DIE INTERNATIONALE BEFÖRDERUNG VON PERSONEN UND GÜTERN AUF DER STRASSE

StF: BGBl. Nr. 115/1987 (NR: GP XVI RV 700 AB 834 S. 126 . BR: AB 3078 S. 471 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Ermächtigung zur Durchführung des in Art. 15 Abs. 1 vorgesehenen Notenwechsels wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 15 Abs. 1 am 1. April 1987 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Portugal, im folgenden die „Vertragsparteien“ genannt, in dem Wunsche, die internationale Beförderung von Personen und Gütern auf der Straße zwischen ihren Ländern und im Transit durch ihre Staatsgebiete zu regeln und zu fördern, sind wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2019

Gesetzesnummer

10011650

Dokumentnummer

NOR11011915

alte Dokumentnummer

N9198713853T

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