§ 0
Betrieb von Amateurfunkstellen
Kurztitel
Betrieb von Amateurfunkstellen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 585/1986
Inkrafttretensdatum
28.10.1986
Langtitel
Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Griechischen Regierung über die Gegenseitigkeit bei der Erteilung von Berechtigungen an Funkamateure beider Staaten zum Betrieb von Amateurfunkstellen
StF: BGBl. Nr. 585/1986
Ratifikationstext
Der Notenwechsel tritt am 28. Oktober 1986 in Kraft.
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