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Betrieb von Amateurfunkstellen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.10.1986

§ 0

Betrieb von Amateurfunkstellen

Kurztitel

Betrieb von Amateurfunkstellen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 585/1986

Inkrafttretensdatum

28.10.1986

Langtitel

Notenwechsel zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Griechischen Regierung über die Gegenseitigkeit bei der Erteilung von Berechtigungen an Funkamateure beider Staaten zum Betrieb von Amateurfunkstellen

StF: BGBl. Nr. 585/1986

Ratifikationstext

Der Notenwechsel tritt am 28. Oktober 1986 in Kraft.

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