Artikel 11
Zahlt der Schuldner nicht, so kann der geschuldete Betrag zwangsweise eingezogen werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 11
Zahlt der Schuldner nicht, so kann der geschuldete Betrag zwangsweise eingezogen werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)